Wann braucht man einen Patentanwalt?

Die Anmeldung eines Patents, einer Marke oder eines anderen Schutzrechtes beim Georgischen Patentamt („Sakpatenti“) kann man grundsätzlich selbst vornehmen, soweit man einen Sitz oder eine Niederlassung in Georgien hat.
Es gibt jedoch eine Reihe guter Gründe, sich von Anfang an der Hilfe eines Patentanwalts zu bedienen:

  • Die Hinterlegung einer Schutzrechtsanmeldung schafft Fakten, die den Rahmen des gesamten späteren Verfahrens festlegen. Wenn hier Fehler gemacht werden, können diese später entweder kaum korrigiert werden oder zusätzliche Kosten verursachen. Beispiele: Eine unzureichende Offenbarung der Erfindung; ungünstige Zeichenform der Marke.
  • Die Diskussion mit dem Patentamt über die Schutzfähigkeit einer Erfindung oder einer Marke erfordert Erfahrung über das, was möglich ist, und wie es argumentativ durchgesetzt werden kann.
  • Beispiele: Im ersten Prüfungsbescheid zu einer Patentanmeldung wird nahegelegener Stand der Technik entgegengehalten und die Schutzfähigkeit daher verneint (typischer Fall). Eine Markenanmeldung wird wegen fehlender Unterscheidungskraft beanstandet.
  • Das Verfahren vor den Patentämtern und vor Gerichten ist kompliziert und erfordert Fachwissen sowie Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung.
  • Eine Erfindung, eine Marke bzw. ein anderes Schutzrecht kann später nichts Wert sein, wenn die Formulierung nicht stimmt (Patentansprüche, Zeichen etc.).
  • Die durch den Patentanwalt vorgenommene vorläufige Prüfung/Auswertung/Recherche/Analyse vermeidet das Anmelden von den hoffnungslosen Anmeldungen und die dementsprechende Zahlung von Anmeldungsgebühr.
  • Das Vorhaben, eine internationale/regionale Patent- bzw. Markenregistrierung vorzunehmen, und die enstprechende Strategie dabei bedarf spezieller Kentnisse, um genau zu wissen, was möglich ist und wie man es erreicht. ​

Und, und, und ….